Vereinsbus buchen
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Regeln für die Buchung
Der Bus soll so eingesetzt werden, dass er den für den Verein optimalen Nutzen erzielt. Hierzu werden die nachfolgenden Prioritäten festgelegt und die Rahmenbedingungen für die Anmeldung beschrieben.
- Grundsätzlich erhält die Mannschaft/Gruppe den Bus mit der an dem Tag weitesten Anreise. Der Vereinsbus darf von Vereinsmitgliedern aller Abteilungen für Vereinszwecke (Fahrten zu Wettkämpfen, sportlichen Veranstaltungen) ausgeliehen werden. Ausnahmen von der Regel erfolgen durch Vorstandsbeschluss
- Der Fahrer/ die Fahrerin muss mindestens 18 Jahre, Mitglied des DJK Altdorf und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein.
- Der Fahrer / die Fahrerin ist verantwortlich für die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:
- Null Promille Grenze (Fahrer)
- Rauchverbot
- Anschnallpflicht/ Kindersicherung gem. StVO.
- Essen/Trinken im Bus sind zu unterlassen (Ausnahme: Wasser)
- Vollständiger und leserlicher Eintrag ins Fahrtenbuch; Kilometerstände müssen fortlaufend sein; auf Plausibilität überprüfen, keine Lücken lassen
- Mängel am Bus sind mit Foto bei der Übernahme zu dokumentieren und dem Vorstand zu melden.
- Der Bus ist nach der Nutzung mit mindestens halbgefülltem Tank und im sauberen Zustand zurückzugeben. Die Betankung erfolgt grundsätzlich über OMV Station Aicher Feld (bei weiteren Strecken erfolgt die Abrechnung über Tankbeleg)
- Die Schlüsselrückgabe hat umgehend nach Beendigung der Fahrt zu erfolgen.
- Die Übergabe/ Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am Parkplatz Doppelturnhalle.
- Die Reservierung erfolgt über die Homepage des DJK Altdorf mindestens 7 Tage vor Fahrtantritt. Die Abholung erfolgt am Tag der Nutzung, nicht früher.
- Bei Unfällen ist neben der Polizei (zwingend) unverzüglich der Vorstand zu informieren. Ferner ist sofort die Schadenshotline der Versicherung (siehe Service Card) zu informieren. Es sind Fotos bzw. eine Skizze von der Unfallstelle zu fertigen. Die Personalien der am Unfall beteiligten Personen sind mit Adresse und den notwendigen Versicherungsdaten (Name und Sitz der Versicherung, Versicherungsnummer) festzuhalten. Die Personalien von Zeugen bitte ebenfalls notieren. Schriftliche oder mündliche Zusagen, wie Schuldanerkenntnisse, etc., sind zu vermeiden.
Jeder Fahrer haftet bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten für die von ihm verursachten Schäden. Für den Vereinsbus besteht eine Vollkaskoversicherung.
Buß- und Verwarnungsgelder trägt in jedem Fall der Fahrer/ die Fahrerin.
Wir wünschen jederzeit eine unfallfreie Fahrt und Freude an diesem Bus!