Beitragsordnung
Beitragsordnung des DJK SV Altdorf gemäß § 11 der Satzung
- Nach § 11 der Satzung werden zur Deckung der Ausgaben von den Mitgliedern Beiträge erhoben.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Die Mitgliedsbeiträge sind nach Beitragsgruppen gestaffelt:
- beitragsfrei (Schiedsrichter, Ehrenmitglieder)
- Erwachsene – über 18 Jahre 90,00 €
- Kinder/Jugendliche – bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 60,00 €
- Familienbeitrag: 200,00 €
Für Ehepaare, bei denen beide Mitglieder sind, besteht für das 2. und jedes weitere Kind Beitragsfreiheit, solange dieses das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. - Schwerbehinderte und Studenten (auf Antrag, Ausweis muss unaufgefordert in der Geschäftsstelle vorgelegt werden) 60,00 €
- Alleinerziehende Elternteile mit mind. 1 Kind (bis 18 Jahre) (auf Antrag) 120,00 €
- Passivbeitrag nur auf Antrag 50,00 €
Die Aufnahmegebühr für jedes Neumitglied beträgt einheitlich 25,00 € und wird bei Anmeldung abgebucht. Bei unterjährigem Eintritt wird monatsgenau abgerechnet.
- Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt jährlich im Voraus. Mitgliedsbeiträge sind Bringschulden.
- Zur Erleichterung der Beitragsberechnung und der Mitgliederverwaltung arbeitet der Verein mit einer Datenverarbeitung.
- Der erste Beitragseinzug nach Eintritt erfolgt zum 1. des übernächsten Monats.
- Die jährliche Beitragsabbuchung erfolgt am 1. März jeden Jahres durch Bankeinzug.
- Bei erfolglosem Bankeinzug müssen die anfallenden Rücklastgebühren des Bankinstituts und eine Auslagenpauschale in Höhe von Euro 3,00 vom Beitragszahler zusätzlich gezahlt werden.
- Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich/schriftlich mitzuteilen!
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 6 Wochen kann ohne weitere Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
- Wehrdienstleistende sowie Personen, die das freiwillige soziale Jahr ableisten, sind ein Jahr beitragsfrei.
- In besonderen Fällen kann der Vorstand auf Antrag Mitgliedsbeiträge ermäßigen, stunden oder erlassen.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich und nur zum 31.12. des jeweiligen Jahres möglich. Diese ist an die Geschäftsstelle des DJK SV Altdorf (Mail info@djkaltdorf.de) zu stellen. Rückerstattungen von Mitgliedsbeiträgen sind nicht möglich.
- In einigen Abteilungen werden Sonderbeiträge erhoben. Die Höhe und Zahlungsmodalitäten werden von den Abteilungen festgesetzt und müssen vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden.
- Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt sofort in Kraft. Durch die vorstehende Beitragsordnung erlischt die bisher gültige Beitragsordnung.
Altdorf, den 01.02.2024
Die Vorstandschaft